Leistungen

Unsere Leistungen​

Verordnungsfähige Behandlungen oder medizinische Fußpflege - Zulassung aller Krankenkassen!

Verordnungsfähige Leistungen:

Gesetzlich krankenversicherte Patient*innen können in bestimmten Fällen die Kosten für eine podologische Behandlung von ihrer Krankenkasse übernommen bekommen. Um diese Kostenübernahme zu erhalten, sollten Sie sich bitte von einem Arzt ein Rezept ausstellen lassen und uns dieses Rezept vorlegen. Wir kümmern uns dann darum, dass Ihre podologische Behandlung mit Ihrem gesetzlichen Krankenversicherer abgerechnet wird.

Diabetiker

Menschen, die an Diabetes mellitus leiden und infolgedessen an Fußschäden leiden, erhalten in solchen Fällen eine Behandlung der Haut und der Zehennägel von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn Durchblutungsstörungen und Gefühlsstörungen der Füße vorliegen.

Neuropathien

Patienten, die an einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär) leiden, die zu Krankheitssymptomen am Fuß führt, können eine podologische Behandlung auf Rezept erhalten. Dazu gehören auch Erkrankungen wie systemische Autoimmunerkrankungen und Kollagenosen.

Querschnittslähmung

Menschen, die ein Querschnittssyndrom (komplett oder inkomplett) haben, leiden häufig an krankhaften Schäden an ihren Füßen. Dies kann auf eine Spina bifida, eine chronische Myelitis, eine Syringomyelie oder eine traumatisch bedingte Schädigung des Rückenmarks zurückzuführen sein.

Übrigens

Bei uns ist Gleichbehandlung und Fairness ein zentraler Wert. Egal, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind – Sie erhalten bei uns den nächstmöglichen Termin und werden dabei stets professionell und freundlich betreut.

Unsere podologischen Leistungen:

Bei der medizinischen Fußpflege oder podologischen Behandlung geht es um die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung der gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Füßen.
  • Podologische Komplexbehandlung
  • Entfernen von Hühneraugen und Druckstellen
  • Entfernen von Horn- u. Nagelhaut
  • Behandlung eingewachsener Nägel
  • Schneiden der Nägel
  • Warzenbehandlung
  • Behandlung von Nagelpilz
  • Setzen von Nagelspangen
  • Wundversorgung nach
  • Fuß-OP
  • Kindersprechstunde

Abtragung von Hühneraugen

Bei einem Hühnerauge, auch Clavus genannt, handelt es sich um eine schmerzhafte Narbe an den Füßen, die in den meisten Fällen durch dauerhaften Druck und Reibung entsteht. Wir bieten eine schonende und dauerhafte Lösung zur Entfernung von Hühneraugen.

Abtragung von Hornhaut

Die Hornhaut ist das äußerste Schutzschild unserer Haut. Wird die Haut an bestimmten Körperstellen, vor allem die Füße, jedoch extrem belastet, bildet sie mehr Hornhaut als Schutz. Dieses Phänomen wird oftmals als unschön betrachtet und kann Schmerzen sowie Risse verursachen. Um die Hornhaut schonend und fachgerecht zu entfernen, sollten Sie sich an uns wenden.

Behandlung eingewachsener Nägel

Unguis incarnatus, auch als eingewachsene Zehennägel bekannt, kann bei uns behandelt werden. Diese Verletzungen entstehen, wenn die Nägel in das Nagelbett drücken und dort schmerzhafte Entzündungen verursachen. Unser Team ist bestrebt, Ihrem Nagelwachstum zu einem gesunden Zustand zu verhelfen.

Behandlung von Warzen

Unsere Experten beseitigen Warzen gründlich, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Wir stellen Ihnen eine professionelle Behandlung zur Verfügung, um Warzen sicher und effizient zu entfernen. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Warzen schnell und effektiv loszuwerden, um eine gefährliche Ausbreitung zu verhindern.

Behandlung von Einrissen in der Ferse

Rhagaden werden durch entzündete oder stark verhornte Haut verursacht. Diese Hautpartien dehnen sich aus, können aber nicht mehr elastisch genug sein, um den Riss zu verhindern. Zur Beschleunigung der Heilung und Förderung der Elastizität der Haut ist eine entsprechende Behandlung erforderlich.

Nagelprothetik

Wenn der Fußnagel teilweise beschädigt ist, verwenden wir eine spezielle Fußnagelprothetik, um das Nagelbett und die Optik zu schützen. Durch Einsetzen einer elastischen Kunststoffmasse werden die fehlenden Teile des Nagels ersetzt und die Wiederherstellung des Nagels optisch erreicht. So wird ein unbeschädigter Anschein erzeugt.

Hier ein Überblick über unsere Leistungen

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Fußpflege

Durch eine regelmäßige Fußpflege können Blasen, Druckstellen, Nagelveränderungen und andere Probleme behoben werden. Eine gute Fußpflege beinhaltet das Trimmen der Nägel, das Entfernen von Hornhaut und Schwielen, das Behandeln von Pilzinfektionen und das Behandeln von Fußerkrankungen.
Teilbehandlung – nur Nägel schneiden
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Fußmassage

Die Vorteile einer Fußmassage sind so vielfältig, dass sie eine wertvolle Ergänzung zu jeder guten Fußpflege darstellt. Eine Fußmassage dabei helfen, Stress abzubauen und die allgemeine Gesundheit zu verbessern.
Fußmassage (15 Min.)
Fußreflexzonen Massage (25 Min.)
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Extras

Lackierte Nägel sorgen nicht nur für ein ästhetisches Ergebnis, sie schützen auch ihre Füße vor Schäden wie Absplitterungen, die durch den Kontakt mit Schuhen entstehen können. Durch das Lackieren kann man auch verhindern, dass Infektionen durch Bakterien und Pilze in den Nagelbett eindringen.
Nägel lackieren
UV-Lack einfarbig

Wichtige Informationen

Kostenübernahme:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Behandlungskosten für Patient*innen mit Diabetes, Neuropathien, Querschnittssyndrom und anderen Erkrankungen. Bitte sprechen Sie die Details dieser Kostenübernahme vorab mit Ihrem behandelnden Arzt ab. Sollten Sie kein Rezept erhalten, sind die Behandlungskosten inklusive eines Mehrwertsteueraufschlags von 19 % direkt an uns zu zahlen.

Auskunftspflicht

Um den größtmöglichen Nutzen aus der Behandlung zu ziehen, benötigen wir Auskünfte über bestehende Krankheiten, Vorerkrankungen, bestehende Allergien und eingenommene Medikamente. Für uns steht die Diskretion an erster Stelle und alle Informationen werden unter Einhaltung des Datenschutzes vertraulich behandelt.

Zahlungen

In unserer Praxis akzeptieren wir sowohl Barzahlung als auch Zahlung mit EC-Karte.

Terminabsage

Bitte geben Sie uns mindestens 24 Stunden vor Beginn Ihres Termins Bescheid, wenn Sie ihn absagen müssen. Da wir die Termine für Sie reserviert haben, sind wir gemäß § 615 BGB berechtigt, Ihnen eine Gebühr in Rechnung zu stellen, sollten Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen.

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